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Steuertipp Umzug

Soviel Umzug sollten Sie sich leisten

Ein Umzug bedeutet Veränderung. Ein Umzug ist gleichzusetzen mit dem Beginn eines neuen Lebensabschnittes.

Es gilt, eine Vielzahl von Angelegenheiten zu erledigen: die Suche einer neuen Wohnung; die Aufgabe der alten Wohnung und die Rückgabe an den Vermieter oder der Verkauf, verbunden häufig mit einer Renovierung mindestens einer Wohnung; der Umzug selbst; die Entsorgung alter Einrichtungsgegenstände, die nicht mehr in das neue Umfeld passen; der Kauf neuer Einrichtungsstücke; notwendige Ummeldungen; Adressänderungen und vieles mehr. Und alles kostet Geld: Makler, Kaution, Handwerker, der Umzugstransport, Möbel, die vielfältigen Verwaltungsangelegenheiten.

Steuern und Umzug DMS Umzug: Steuern und Umzug

Der Wunsch, beim Umzug zu sparen, ist verständlich. Intelligent sparen beim Umzug ist (k)eine Kunst. Die Wahl einer seriösen Umzugsspedition ist der erste Schritt zum Geldsparen.

Mit qualifiziertem Fachpersonal sind die Arbeiten schnell erledigt, ohne dass Schäden am Mobiliar und teure Reparaturen oder Ersatzkäufe die Freude an der neuen Wohnung trüben.

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat die Möglichkeit, die Umzugskosten steuerlich geltend zu machen. Umzugskosten können, je nach Grund des Umzuges, als Werbungskosten oder als Sonderausgaben oder seit dem Jahr 2006 als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden. Damit wird entweder das steuerpflichtige Einkommen oder die Steuerschuld unmittelbar reduziert.

Einfacher, sicherer und intelligenter können Sie beim Umzug nicht sparen!

Umzug aus privaten Gründen

Die gesetzliche Grundlage

Umzug und Steuern DMS Umzug aus privaten Gründen

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind Umzüge für Privatpersonen, die von Umzugsspeditionen durchgeführt werden, steuerlich den haushaltsnahen Dienstleistungen gleichgestellt worden. Auf Antrag können bis zu 4.000 EUR von der persönlichen Einkommensteuer abgezogen werden (entspricht 20 % von bis zu 20.000 EUR, die gemäß Gesetz steuerlich zu berücksichtigen sind).

Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit

  • die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung mit Datum, ausgewiesener Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens
  • die Arbeitskosten sind in der Rechnung separat ausgewiesen
  • der Nachweis der unbaren Zahlung auf das Konto der Möbelspedition durch einen Beleg des Kreditinstituts (z.B. Kontoauszug; Barzahlungen können nicht anerkannt werden!)
  • keine sonstige Förderung oder Kostenerstattung des Umzuges (die Abzugsfähigkeit ist also nicht möglich, wenn zum Beispiel die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden oder die Kosten durch den Arbeitgeber oder ein Amt/eine Behörde erstattet wurden).

Ein Beispiel

Eine Familie zieht am 17.03.2010 aus privaten Gründen um. Die Rechnung des Möbelspediteurs enthält Kosten für Arbeit und Transport, Verpackungsmaterial und einen Außenaufzug.

Der von der Einkommensteuer abzugsfähige Betrag errechnet sich wie folgt:

Gesamtkosten
(inkl. MwSt.) 2.050 EUR

davon:
 
Arbeits- und Transportkosten 1.720 EUR
Außenaufzug 240 EUR
Verpackungsmaterial 90 EUR

Die Kosten für Verpackungsmaterial sind nicht abzugsfähig.

Von den 1.960 EUR Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten sind 20 Prozent (ist 392 EUR) von der Einkommensteuer abzugsfähig. Der Umzug wird also mit der Steuererklärung um 392 EUR billiger und kostet real nach Abzug der Steuerentlastung 1.658 EUR.

Übrigens können neben den Kosten für den Umzug zusätzlich auch noch bis zu 1.200 EUR für Handwerkerleistungen, z. B. für das Streichen der neuen Wohnung, steuerlich berücksichtigt werden.

Umzug aus beruflichen Gründen

Umzug clever managen DMS Umzug aus beruflichen Gründen

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können die Kosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten bei den Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden.

Zu den zu berücksichtigenden Kosten gehören u.a. die Kosten für die Leistungen einer Umzugsspedition, Fahrtkosten zur Fahrt an den neuen Wohnort, Verpflegungsmehraufwand, zeitlich begrenzt doppelte Mietzahlungen, Maklergebühren sowie Kosten für umzugsbedingten Nachhilfeunterricht für die Kinder bis zu einer Höhe von 1.548 EUR. Hinzu kommen Kosten für sonstige Umzugsauslagen (für Gardinen, Anschlusskosten für Öfen, Telefon, Fernseher und ggf. Aufwendungen für die Renovierung der alten Wohnung).

Alle Kosten sind mit Belegen nachzuweisen. Für die sonstigen Umzugskosten kann alternativ zum beleghaften Nachweis ein Pauschbetrag angesetzt werden. Dieser beträgt derzeit für Verheiratete 1.256 EUR, für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich der Pauschbetrag um 277 EUR (bei einer Familie mit zwei Kindern also 1.810 EUR).

Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der berufsbedingten Umzugskosten:

  • Erstmalige Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
  • Wechsel des Arbeitgebers, sofern der Weg zur Arbeit unter Beibehaltung der bisherigen Wohnung unverhältnismäßig wäre.
  • Versetzung durch den Arbeitgeber, sofern der Weg zur Arbeit unter Beibehaltung der bisherigen Wohnung unverhältnismäßig wäre.
  • Die Entfernung zur Arbeitsstelle verkürzt sich erheblich (Zeitersparnis mindestens eine Stunde täglich für Hin- und Rückfahrt).

Umzug aus gesundheitlichen Gründen

Bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen können die Kosten bei der Steuererklärung unter Umständen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Berücksichtigungsfähig sind die Kosten wie bei einem Umzug aus beruflichen Gründen. Einzelheiten zur Voraussetzung der Anerkennung erteilt Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.

Ausschluss der Doppelförderung

Es versteht sich, dass nur solche Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, die dem Steuerpflichtigen tatsächlich entstanden sind.

Erstattet der Arbeitgeber oder im öffentlichen Dienst der Dienstherr die Kosten für den Umzug, können die Kosten steuerlich nicht berücksichtigt werden. Erstattet ein Amt oder eine Behörde den Umzug, können die Kosten ebenfalls nicht geltend gemacht werden.

Ein Steuerabzug ist nur für solche Leistungen möglich, für die nicht bereits eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen worden ist. Sofern die Umzugskosten als Werbungskosten berücksichtigt werden, ist eine Abzugsfähigkeit im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen ausgeschlossen.

Auch sonst gibt es überzeugende Gründe, einen Möbelspediteur mit dem AMÖ-Zertifikat zu beauftragen:

  • Fachpersonal packt, montiert und transportiert zuverlässig
  • spezielles Verpackungsmaterial schützt vor Beschädigungen
  • in luftgefederten Möbeltransportfahrzeugen reisen die Möbel
  • erster Klasse zur neuen Wohnung
  • Zusatzleistungen sind schnell erledigt
  • im Fall des Falles haftet der AMÖ-Spediteur für von ihm verursachte Schäden oder Verluste
  • Möbelspediteure mit dem AMÖ-Zertifikat haben sich verpflichtet, bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Kunden dem Spruch der Einigungsstelle der AMÖ zu folgen.

Zu guter Letzt: dem erfahrenen Personal der Möbelspedition geht der Umzug schnell von der Hand! Statt wochenlang Ihren Hausrat zu verpacken, Möbel zu montieren, Kisten und Einrichtungsgegenstände hin und her zu schleppen, können Sie Ihre Zeit für Wichtigeres und Angenehmeres nutzen!

AMÖ-Spediteure erkennen Sie am rollenden Känguru!

Überreicht durch:

DMS Hasenauer+Koch GmbH + Co.KG
In Laisen 20
72766 Reutlingen
www.dms-hasenauer.de

Diese Information gibt einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Drucklegung geltende Rechtslage und ersetzt nicht die steuerliche Beratung durch Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

bereitsgestellt durch den Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., Schulstraße 53, 65795 Hattersheim
vielen Dank für die Nutzungsgenehmigung

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