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Ob ins benachbarte Ausland oder nach Übersee: Rund um den Globus trasportiert die DMS Deutsche Möbelspedition Ihre Güter. Selbst außergewöhnliche Transportwege und extreme Klimawechsel sind aufgrund unserer ausgefeilten Verpackungstechniken kein Problem.
Ein besonderer Service der DMS: Seit über 25 Jahren sorgen Experten der DMS-International für eine reibungslose Koordination von Auslands- und Übersee-Transporten.
Durch die weltweit guten Kontakte zu ausgewählten Partnern sorgt die DMS für termingerechte Auslieferung des Umzugsgutes.
Ob mit Flugzeug oder Schiff: Die DMS Deutsche Möbelspedition kennt die optimalen Verkehrsrouten und die Zollbestimmungen der jeweiligen Länder, kurz: den richtigen Weg zum Ziel.
Umzüge bringen in jedem Fall einige Unruhe ins Leben. Umzüge ins Ausland erfordern jedoch weitaus umfangreichere Planungen, sowohl in zeitlicher als auch organisatorischer Hinsicht. Was ist vor der „großen Reise“ mit Kind und Kegel zu beachten? Um welche Behördengänge kommt man beispielsweise nicht herum?
Sind Personalausweise und Reisepässe noch gültig? Eventuell ist es außerdem sinnvoll, den internationalen Führerschein zu beantragen. Unter Umständen ist es hilfreich, wichtige Dokumente wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Schwerbehindertenausweis oder ähnliches im Vorfeld bereits in die Landessprache übersetzen und von amtlicher Stelle beglaubigen zu lassen.
Lückenlos: Überprüfen Sie alle wichtigen Dokumente auf ihre Vollständigkeit. Falls eine Urkunde, ein Zeugnis oder ähnliches fehlt, ist die Beschaffung eines Duplikats im Heimatland in jedem Fall leichter als vom Ausland aus.
Aufgepasst: Seit 1996 gilt jeder Führerschein eines EU-Landes in der gesamten Europäischen Union. Tauschen Sie beispielsweise nicht Ihren deutschen Führerschein in einen spanischen um! Spanische Führerscheine sind nicht unbegrenzt gültig und mit zunehmenden Alter muss man immer öfter zum Test, um den Führerschein zu verlängern.
Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können ohne besondere Formalitäten in alle anderen Mitgliedsstaaten einreisen. Erforderlich sind lediglich gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass). Bei einem Aufenthalt von nicht länger als drei Monaten ist keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Einige Mitgliedsstaaten verlangen allerdings eine Anmeldung bei den entsprechenden Behörden.
Gut zu wissen: Innerhalb der EU benötigen Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten keine Einreisevisa. Grenzkontrollbeamte sind nicht befugt, Stempel in Personalausweisen oder Reisepässen anzubringen, mit denen die Einreise in das Hoheitsgebiet gestattet wird. Nachweise über Existenzmittel dürfen nicht verlangt werden. Fragen, wieviel Geld Sie mit sich führen, und Fragen nach Zweck und Dauer Ihrer Reise sind ebenfalls nicht erlaubt. An der Grenze kann lediglich die Gültigkeit der Ausweispapiere und die Übereinstimmung von Personen und den vorgelegten Personalausweisen oder Reisepässen überprüft werden.
EU-Bürger können überall in der Gemeinschaft arbeiten oder ein Unternehmen gründen, ohne eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Bedingung ist allerdings eine Aufenthaltsgenehmigung, die auf Antrag für fünf Jahre ausgestellt und auf Anfrage verlängert wird. Dauert der Anstellungszeitraum mehr als drei Monate, jedoch weniger als ein Jahr wird eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Wer diese vorübergehende Genehmigung nicht vorweisen kann, macht sich strafbar.
Da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft ist, gelten besondere Bestimmungen bezüglich Einreise und Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen. Wichtige Informationen finden Sie hier.
Das Auswärtige Amt hat für Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Visumserfordernisse für deutsche Staatsbürger in einer Übersicht zusammengestellt. Antworten auf Fragen zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen sowie detaillierte Informationen über Länder und Leute geben die zuständigen Botschaften oder Konsulate.
Deutsche Staatsbürger, die wehrpflichtig sind beziehungsweise das 17. Lebensjahr vollendet haben, müssen vor einem Umzug ins Ausland mit Aufenthalt von länger als drei Monaten eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einholen. Das gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus im Ausland verbleiben oder einen nicht genehmigungspflichtigen Auslandsaufenthalt über drei Monate ausdehnen wollen.
Vor einem Umzug ins Ausland ist ein Gesundheitscheck beim Allgemeinarzt inklusive Überprüfung des vorhandenen Impfschutzes sowie ein prophylaktischer Zahnarztbesuch in jedem Fall empfehlenswert.
Vorgesorgt: Nehmen Sie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge mit.
TIPP: Lassen Sie sich wichtige Krankheitsberichte aushändigen und sie gegebenenfalls übersetzen.
Impfungen:Ausführliche Informationen zu empfohlenen Impfungen einzelner Länder bieten unter anderem das Tropeninstitut München und das Zentrum für Reisemedizin.
Gut versichert – ja, aber inwieweit lohnt es sich, Versicherungsbeiträge vom Ausland aus zu entrichten, und wann ist es besser, die Versicherungen beitragsfrei zu stellen, zu stunden oder rückzukaufen?
So leisten zum Beispiel Privathaftpflichtversicherungen auch im Ausland Schadensersatz, allerdings ist die Leistung im EU-Ausland in der Regel auf eine Aufenthaltsdauer zwischen drei und fünf Jahren begrenzt.
Komplizierter wird es in Bezug auf Krankenversicherungen. Gesetzliche Krankenkassen stellen Leistungsübernahme-Erklärungen aus, die Leistungen privater Krankenversicherungen im Ausland hängen vom abgeschlossenen Vertrag ab. Entscheidend sind allerdings auch Fragen hinsichtlich Dauer des Auslandsaufenthalts, Art des Anstellungsverhältnisses, ob das Zielland Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist, welche Familienmitglieder mit zu versichern sind und einiges mehr. Eine persönliche Beratung durch den Versicherer ist deshalb unbedingt anzuraten.
Auch Entscheidungen, was mit abgeschlossenen Lebensversicherungen passieren soll, müssen individuell, am Besten nach Rücksprache mit dem Versicherungsberater getroffen werden. Kriterien sind unter anderem die Höhe der monatlichen Beiträge, Laufzeiten, seit wann die Versicherungen bestehen und Rückkaufswerte.
Hausratversicherungen können meist ohne Probleme gekündigt werden, da das versicherte Objekt bei Umzügen ins Ausland wegfällt (Wohnungsaufgabe).
TIPP: Sichten Sie alle bestehenden Versicherungsverträge und nehmen Sie in jedem Fall Rücksprache mit den Versicherungsunternehmen bzw. einem Experten, um auch im Ausland optimal gegen Widrigkeiten aller Art versichert zu sein.
Auf Auslandsumzüge spezialisierte Spediteure wie wir transportieren Umzugsgüter sicher und gut versichert, egal wie weit. Zollformalitäten werden außerdem problemlos erledigt.
Wichtig: Eventuell sind Zollanträge für Auto, Radio- und Fernsehgeräte, Kameras, Schmuck, Wertgegenstände, Kunstsammlungen und Waffen notwendig. Informationen diesbezüglich erhalten Sie bei Ihrem Umzugsspediteur DMS Hasenauer + Koch oder den Zollbehörden.
TIPP: Kalkulieren Sie genau, ob es sich rentiert, mit dem gesamten Hausrat, also Möbeln, Teppichen, Bildern, Küche, Haushaltsgeräten usw. umzuziehen. Womöglich sind die Kosten für den Umzugstransport höher, als Neuanschaffungen vor Ort. Ist der Auslandsaufenthalt begrenzt, ist die Einlagerung des Hausrats bei uns in unserem Lageroder sogar bei Verwandten oder Freunden zu überlegen.
Für Umzugstransporte innerhalb der Europäischen Union fällt Mehrwertsteuer an. Berechnet wird der gültige Steuersatz des Ausgangslandes.
Einkäufe vor Umzügen in Staaten außerhalb der Europäischen Union sind in bestimmten Fällen mehrwertsteuerfrei:
Weitere Steuertipps zum Thema Umzug finden Sie auf ummelden.de.
Tierärzte beraten über notwendige Impfungen für Haustiere beim Umzug ins Ausland. Die zuständigen Botschaften oder Konsulate informieren über die Einfuhrbestimmungen in die jeweiligen Länder, sowohl für Tiere als auch für Pflanzen.
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